Nicht jeder darf es tragen. Zum lizensierten Partner einer RAL-Gütegemeinschaft kann nur werden, wer den definierten Audit-Prozess durchlaufen hat. Sowohl Audits, als auch Rezertifizierungen werden unter Anwendung der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. durchgeführt.
In dem Verfahren werden die Voraussetzungen für das Tragen eines RAL-Gütezeichens überprüft. Abschließend entscheidet die Gütegemeinschaft über die Zuteilung des Gütezeichens 966 Solarenergieanlagen.